Verlag20 – Andere arbeiten lassen…

… alleine kassieren. Vermutlich jeder Lehrer-Blogger dürfte diese E-Mail bekommen haben, die im Disclaimer halbgrau auf weiß mit einer „Geheimhaltungspflicht“ droht, und mit deren Inhalt Maik Riecken sich in seinem aktuellen Blogbeitrag auseinandersetzt. Besonders spannend ist Maiks Beitrag, weil er sich nicht nur die Mail, sondern auch die AGB des Verlag20 angeschaut hat, der Initiator dieser Mail ist und darum wirbt, dass man sich „in unserer Lehrer-Community Verlag20“ engagiere und vernetze. Dabei kommt wenig Schönes zutage, letztlich soll der depperte Lehrer, der stundenlange Arbeit in sein Material gesteckt hat, dieses quasi für lau an den Verlag abtreten:

(5) Sämtliche Rechte an dem Portal (insbesondere Marken- und Urheberrechte) liegen bei dem Verlag. Das Mitglied ist verpflichtet, dies zu berücksichtigen und verpflichtet sich, keinerlei Inhalte gleich welcher Art über die dem Mitglied im Rahmen der Nutzung des Portals eingeräumten Möglichkeiten hinaus selbst – privat oder gewerblich – zu nutzen. (…)

(…)

(2) Das Mitglied räumt dem Verlag einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den Werken ein. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte sowie auf alle Ausgaben und Auflagen und in allen Sprachen, insbesondere auf die folgenden Rechte: (…)

(Quelle: AGB des Verlag20, Stand 11.4.2010)

Ich werde den Teufel tun und meine Arbeit an solche Verlage verschenken. Dann lieber im kleinen Face-to-Face-Netzwerk bleiben, ergänzt um Bekanntschaften per Twitter, Facebook oder die Blogosphäre. Danke an Maik für den Hinweis!