Als Lehrer schnell reich werden in drei Schritten

  1. Unterrichtsentwürfe / -einstiege / -ideen urheberrechtlich schützen lassen; am besten Patente für bestimmte Unterrichtsgänge
  2. Warten und Kollegen beobachten (vor Ort, per Twitter, Facebook, Google+ usw.)
  3. Einen geheimen Deal mit einem Abmahnanwalt aushandeln und abmahnen, bis das Konto platzt

Müsste doch möglich sein, immerhin ist das Unterrichten auch ein kreativer Vorgang, bei dem Gedankengänge, Arbeitsschritte und Material abhängig von Publikum und Stoff eigenständig gestaltet und komponiert werden müssen. Warum also nicht also auch Elemente des Unterrichts (z.B. Einstieg mit einer Karikatur, Verteilen von Arbeitsblättern, Bitte um Aufschlagen des Schulbuches etc.) patentieren, rechtlich schützen lassen? Und schon höre ich die ersten protestieren, dass das eine unmögliche Idee sei, wir bräuchten „Lernmittelfreiheit“ und „OER“ und so einen Quatsch. Unsinn. Das ist der falsche Weg, wir müssen das Urheberrecht in Wirklichkeit viel rigider ausleben und Anwälte einschalten, bis die Schwarte kracht! Denn das würde doch allen Beteiligten helfen:

Den Schüler besonders. Denn müssten unter solchen Bedingungen nicht alle Lehrer ihre eigenen Ideen entwickeln, wenn sie nicht lizensiertes Material kaufen wollen, und würde das den Unterricht nicht erheblich verbessern, sodass ein massiver Schutz des geistigen Eigentums der kreativen Lehrer den Unterricht nicht sogar bundesweit verbessern würde?

Den Lehrern auch, besonders den faulen, die nun endlich Anreize hätten, eigenständig kreativ zu werden. Und die kreativen Lehrer bekämen Tantiemen von denen, die sich auf deren Mühen einen faulen Unterricht machen. Zudem würde endlich einmal das geistige Eigentum dieser Kolleginnen und Kollegen angemessen respektiert und vergütet, nachdem nun schon über Dekaden hinweg hemmungslos kopiert und schmarotzt wurde.

Den gebeutelten Abmahnanwälten, die endlich mal wieder etwas zu tun hätten. Es studieren doch sowieso zu viele junge Menschen Jura und man hat es als Abmahnanwalt ja auch nicht leicht.

10 Gedanken zu „Als Lehrer schnell reich werden in drei Schritten

  1. Pingback: Spiele im Unterricht « …ein Halbtagsblog…

  2. Ich habe mir neulich den Satz „Was hamma denn letzte Stunde gemacht?“ schützen lassen, in verschiedenen Formulierungen natürlich. Denke aber eher so an eine Art Franchise-Unternehmensprinzip. Ich vermiete also den Satz und kassiere Gebühren. Wenn es gut läuft, gehe ich mit so eine Art Bauchladen durch die Klassenzimmer und kassiere vor Ort.

    • Auch nicht übel, die Franchise-Idee! „Der heutige Stundeneinstieg powered by McTommdidomm!“ Natürlich bräuchte man dann mehr als einen läppischen Schultrojaner, is‘ klar, man müsste dann AV-Überwachung flächendeckend einrichten. Ich wäre natürlich schwer dafür.

    • Ach du warst das?
      Bin neulich im Unterricht von einem Anwalt unterbrochen und zur Kasse gebeten worden, weil ich diese Wendung genutzt habe… 1200 Euro hat mich die Stunde gekostet…
      Danke, dafür! 😀

    • Anfangs wollten wir nicht so gierig erscheinen. Aber jetzt weißt du ja Bescheid. Es geht auch das Einzugsverfahren – das macht es mir auch leichter. Tipp für die Zukunft ;).

  3. Pingback: Noch mehr Zombies auf meinem Blog « …ein Halbtagsblog…

    • Na, umso leichter wird doch die Geschäftsanbahnung und umso schneller werde ich reich, wenn ausgehungerte, arbeitslose, kurz vor HartzIV stehende Abmahnanwälte hier mitlesen!

  4. Irgendwie war der Blog Eintrag nicht lustig. Vor allem wenn man null Ahnung von der Materie hat. Man muss sich in Deutschland dinge nicht „urheberrechtlich schützen lassen“ – sondern genießt den Schutz mit der Schaffung des Werkes. Und wie möchte man bitte ein Patent auf etwas beantragen, was bereits benutzt wurde und somit öffentlich bekannt ist?
    *Kopfschüttel* – der Humor ist schon ziemlich schwach.

    • Also funktioniert das gar nicht??? 😯

      Damaliger Bezugspunkt war die Diskussion um das Leistungsschutzrecht. Der Jurist Thomas Stadler interpretiert das so:

      Übertragen auf ein Leistungsschutzrecht für Verlagsprodukte würde dies bedeuten, dass auch kleinste Textbestandteile, sogar einzelne Wörter, vom Schutz umfasst wären. Jedenfalls aber ganze Sätze und Überschriften von Artikeln wären danach geschützt. Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sieht darin zu Recht die Gefahr einer Monopolisierung der Sprache.

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