Zumindest dürfen verbeamtete Lehrer nicht mit Sanktionen belegt werden, wenn sie streiken, sofern ich das richtig verstehe: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass verbeamtete Lehrer trotz des geltenden Streikverbots für Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen ihre Arbeit niederlegen dürfen. (Spiegel) Die klagende Lehrerin musste die 1500 Euro Geldbuße nicht zahlen.

Der Ritterbach-Verlag. Dort hat man gefälligst in NRW seine Lehrpläne zu beziehen. Gegen einen kleinen Obulus von um die 10 Euro bekommt dort jeder Lehrer seine Arbeitsgrundlage. Okay, man darf die Pläne auf der Ritterbach-Seite auch kostenlos herunterladen, wenn… ja, wenn… der Ritterbach-Server sich zur Mitarbeit überreden ließe: Der Ritterbach-Verlag – ein ärgerliches Trauerspiel.
dass Sie mir, trotz hinreichender finanzieller Zukunftssicherheit, einen potentiellen Arbeitsplatz wegnehmen wollen: SPIEGEL: Frau Behler, Sie wollen einem Bielefelder Gymnasium, an dem Lehrermangel herrscht, helfen und dort unentgeltlich Deutsch unterrichten. Warum dürfen Sie das nicht? Behler: Weil ich auf keinen Fall für meine Arbeit bezahlt werden möcht. Mit der Schulleiterin, die mich gefragt hatte, ob [...]
Eines muss man Roland Koch ja lassen: Er bedient zum perfekten Zeitpunkt meine Unterrichtsreihe zum Thema “Jugendkriminalität”. Kaum will ich mit meinen Schülern Sinn und Unsinn härterer Strafen erörtern, tritt der hessische Ministerpräsident eine Debatte los, die, breit von den Medien aufgegriffen, auch bei meinen jugendlichen Schülern angekommen ist. Für einen Stundeneinstieg bot sich also [...]

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