Streiken nicht strafbar

Zumindest dürfen verbeamtete Lehrer nicht mit Sanktionen belegt werden, wenn sie streiken, sofern ich das richtig verstehe:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass verbeamtete Lehrer trotz des geltenden Streikverbots für Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen ihre Arbeit niederlegen dürfen. (Spiegel)

Die klagende Lehrerin musste die 1500 Euro Geldbuße nicht zahlen.

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